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Ohne Standaufsicht darf auf keinem Stand geschossen werden. Bei öffnen eines zweiten Standes, muß der Diensthabende für eine Standaufsicht sorgen. Der Dienstschlüssel ist an die machfolgende Aufsicht zu Übergeben. Nach jedem Dienstabend ist eine Abrechnung zu tätigen.Schießleiter, Standaufsicht und Schützen, haben sich an die Standordnung zu halten. Schießtraning Di.und Fr. ab 19:30uhr bis 22:00Uhr Tel.07660/720
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